Wärmepumpen - Förderung

bis zu 30 %

Das Land Niederösterreich fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Es bietet einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung natürlicher Energien.

Sie denken daran, in Ihrem Eigenheim in Zukunft alternative Energien zu nutzen ?
Es gibt viele gute Gründe dafür.
Sonnen- und Umweltenergie ist zuverlässig und kostenlos. Sie macht unabhängig von Energiekrisen und Energiepreissteigerungen sind dann kein Thema mehr für Sie.  Nicht zuletzt leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Umwelt und der Ressourcen der Erde. Natürliche Energie ist CO-  und schadstofffrei.

Die Förderung im Überblick

  • Wie wird gefördert ?
    Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.


  • Was wird gefördert und in welcher Höhe ?
    Grundlage für die Berechnung sind die anerkannten Investitionskosten.


    Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal

    bis zu    €   1.500,--    bei Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung
    bis zu    €   2.200,--    bei Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und
                                          Zusatzheizung

    bis zu    €   1.100,--    bei Wärmepumpenanlagen zur  Warmwasseraufbereitung
    bis zu    €   2.200,--    bei Wärmepumpenanlagen zur  Warmwasseraufbereitung und
                                          Beheizung
    bis zu    €   2.950,--    bei Wärmepumpenanlagen zur  Warmwasseraufbereitung und
                                          Beheizung mit einer Jahresarbeitszahl von ≥ 4,0

    bis zu   €   1.500,--     bei Klimaanlagen, die ausschließlich mit einer Photovoltaikanlage
                                          betrieben werden  (neu ab 1.10.2008)

                                                                                        · · · · · · · ·

                Die Höhe des Zuschusses für Photovoltaikanlagen beträgt  € 3.000,-- pro installiertem
                Kilowattpeak, maximal  

                bis zu   €  12.000,--    für 4 kWp bei Eigenheimen mit einer Wohneinheit               
                bis zu   €  15.000,--    für 5 kWp bei Eigenheimen mit zwei Wohneinheiten.
           
                Der so errechnete Förderungsbetrag kann bis zu 50 % der Investitionskosten erreichen.

  • Wer kann um die Förderung ansuchen ?
    Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte

Stand: 6. November 2008

Link zur Niederösterreichischen Landesregierung - Möglichkeit zum Download der Formulare

Ihr Mödlinger Installateur Harald Ertl

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Wir akzeptieren Kreditkarten und Bankomat.

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